Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes und deshalb immens wichtig für Gewerbebetriebe und Behörden. Viele Menschen unterschätzen die Brandgefährdung und die Geschwindigkeit, mit der sich ein Brand ausbreiten kann. Bis die Feuerwehr eintrifft, kann bereits aus einem kleinem Entstehungsbrand ein großes Feuer geworden sein.

Unsere Schulungen

Die Firma HDS Brandschutz- und Sicherheitstechnik führt seit vielen Jahren Brandschutzschulungen in Unternehmen und Behörden in Schleswig-Holstein durch. Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die praktische Übung wird mit einem ökologischen Brandsimulator durchgeführt. Der Zeitaufwand richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und beläuft sich in der Regel auf 15 bis 30 Minuten.

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen und Behörden zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen?

  • Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instandhalten (Feuerlöscher/Wandhydranten im Haus, Ober- bzw. Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände usw.),
  • eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Anlagen instandhalten (RWA-Anlagen/Brandschutztüren/Brandschutztore/Brandabschottungen/Sprinkleranlagen usw.) sowie
  • Mitarbeiter einmal jährlich im Brandschutz unterweisen.

Die Pflichten werden definiert in:

  • Arbeitsschutzgesetz: §10 und §12
  • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 §4 und §22
  • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  • Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  • Betriebssicherheitsverordnung §9 Punkt 2
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
  • Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/1.2 Kapitel 6, weitere Hinweise Abs. 2



Wenn Sie sich diese Informationen ausdrucken möchten, können Sie sich hier unseren Flyer herunterladen.